Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Personenrechtliches, Allgemeine Verwaltung, Eingaben an Behörden, Amtliche Abrechnungen, Listen, Verzeichnisse, Archiv- und Registerwesen, Sonstiges zu Allgemeine Verwaltung
Der oben genannte Beleg in P.Köln VII 321 ist mit einem Abstand von mehr als 200 Jahren der späteste; als bislang "vorletzter" Beleg sei daher noch Chr.Mitt. 363, 12, 14, 17, 22, 24, 27 (31.12. 381 n. Chr.; Hermopolis) genannt.
Anhand des Ausdrucks καθ' υἱοθεσίαν wird in den papyrologischen Urkunden darauf hingewiesen, dass eine Person ihren Namen von ihrem Adoptivvater hat, vgl. z. B. P.Oxy. L 3593, 4-6 ἐπὶ δὲ ἱερέως τοῦ ἡλ[ίου] Μάρκου Αὐρηλίου Ἀθαναγόρ[α δὶς] καθʼ υ(ἱοθεσίαν) ('during the priesthood of the sun held by Marcus Aurelius Athanagoras, son of Athanagoras, but styled after his adoptive father', vgl. ebd. S. 230); siehe dazu auch Bruce Nielsen in P.Worp a. a. O.
Annahme an Kindesstatt. - Mitteis, Arch. III 177. MGrdz. 274. (Preisigke, Fachwörter, S. 174)
Bemerkungen:
Vgl. noch die Form υἱοθετηθέντα in Chr.Mitt. 363, 22, die also auf ein bislang darüber hinaus nicht noch einmal belegtes Verb υἱοτιθέναι (?) zurückzuführen ist.